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   LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10   

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https://dejure.org/2011,22568
LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10 (https://dejure.org/2011,22568)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10 (https://dejure.org/2011,22568)
LAG Hessen, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - 4 Sa 1931/10 (https://dejure.org/2011,22568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 9 MTV Uni-Klinikum Gießen und Marburg vom 05.12.2007, § 11 MTV Uni-Klinikum Gießen und Marburg vom 05.12.2007, § 12 MTV Uni-Klinikum Gießen und Marburg vom 05.12.2007

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der Ausgleich von an Wochenenden geleisteter Feiertagsarbeit richtet sich nach § 11 Nr. 10 Satz 2 MTV; Freizeitausgleich für Wochenfeiertage; Zahlungsklage eines Krankenpflegers bei regelmäßigem Schichtdienst an Wochenenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizeitausgleich für Wochenfeiertage; Zahlungsklage eines Krankenpflegers bei regelmäßigem Schichtdienst an Wochenenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 166/97

    Höhe des Ortszuschlages - Ehegattenanteil

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Wird derselbe Begriff in einem Tarifvertrag mehrfach gebraucht, ist regelmäßig davon auszugehen, dass er nicht eine unterschiedliche, sondern dieselbe Bedeutung haben soll ( BAG 06. August 1998 - 6 AZR 166/97 - AP BAT § 29 Nr. 14, zu II 2 ).
  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 523/05

    Geltendmachung von Urlaub - Urlaubserteilung - Urlaubsübertragung.

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein auf die Erteilung von Urlaub für einen zukünftigen, nicht näher bezeichneten Zeitraum gerichteter Leistungsantrag zulässig ( vgl. etwa BAG 11. April 2006 - 9 AZR 523/05 - EzA BUrlG § 7 Nr. 116 ), da der Arbeitgeber nach § 7 Abs. 1 BUrlG den Zeitpunkt der Urlaubserteilung selbst bestimmt und die Bestimmungshandlung nicht gemäß § 894 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist ( vgl. Dörner in Dörner/Luczak/Wildschütz Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht 8. Aufl. C Rn. 1.918 - 1.920 ).
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 399/03

    Außerordentliche Kündigung einer tariflich ordentlich unkündbaren Arbeitnehmerin

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Auch bedarf eine Rechtsmittelbegründung weder eines bestimmten Mindestumfangs, noch muss sie schlüssig oder rechtlich haltbar sein ( BAG 25. März 2004 - 2 AZR 399/03 - AP BMTG-II § 54 Nr. 5, zu B I 2; BGH 06. Mai 2009 a. a. O., zu II 1 ).
  • BAG, 19.09.2007 - 4 AZR 670/06

    Protokollnotiz und Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt ( ständige Rechtssprechung, etwa BAG 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - EzA TVG § 1 Auslegung Nr. 45, zu II 3 a ).
  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Der Berufungskläger muss im Einzelnen klar machen und konkret angeben, wie er durch die erstinstanzliche Entscheidung beschwert ist und welche Tatsachenfeststellungen und/oder welche die Entscheidung tragenden Rechtsansichten der ersten Instanz aus seiner Sicht unzutreffend sind ( vgl. etwa BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 4, zu I 2; 06. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a; BGH 06. Mai 1999 - II ZR 265/98 - LM ZPO 519 Nr. 142, zu II 1 ).
  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 183/04

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Dazu genügt eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens nicht ( BAG 10. Februar 2005 - 6 AZR 183/04 - EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 40, zu 2 a ).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 170/99

    Außerordentliche Kündigung von Tarifverträgen im Baugewerbe

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Der Berufungskläger muss im Einzelnen klar machen und konkret angeben, wie er durch die erstinstanzliche Entscheidung beschwert ist und welche Tatsachenfeststellungen und/oder welche die Entscheidung tragenden Rechtsansichten der ersten Instanz aus seiner Sicht unzutreffend sind ( vgl. etwa BAG 26. April 2000 - 4 AZR 170/99 - AP TVG § 1 Kündigung Nr. 4, zu I 2; 06. März 2003 - 2 AZR 596/02 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 32, zu II 1 a; BGH 06. Mai 1999 - II ZR 265/98 - LM ZPO 519 Nr. 142, zu II 1 ).
  • BAG, 24.01.2001 - 5 AZR 132/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus LAG Hessen, 10.05.2011 - 4 Sa 1931/10
    Der Rechtsmittelführer kann allerdings an seiner bisherigen Rechtsauffassung festhalten, sofern er Gründe nennt, warum diese im Gegensatz zu der der angefochtenen Entscheidung zugrundeliegenden richtig sein soll ( BAG 24. Januar 2001 - 5 AZR 132/00 - Juris, zu II 2 b ).
  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 696/11

    Bezahlter Freizeitausgleich für Arbeit an einem auf einen Samstag fallenden

    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Mai 2011 - 4 Sa 1931/10 - wird zurückgewiesen.
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